eRechnung - Wichtig zu wissen
- Die elektronische Rechnung (eRechnung) kommt für alle Unternehmen verpflichtend.
- Die eRechnung ist keine PDF-Rechnung, sondern ein eigenständiges maschinell lesbares Format.
In Deutschland sind bereits sämtliche Unternehmen seit dem 27.11.2020 verpflichtet, ihre Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes als eRechnung zur übermitteln.
Auch im B2B-Bereich (zwischen zwei Unternehmen) werden künftig eRechnungen ab 01.01.2025 verpflichtend sein, allerdings gelten hier Übergangsfristen für die Zeit bis 2028.
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 sind eRechnungen solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Eine eRechnung muss folglich alle relevanten Daten in einem strukturierten Format bereitstellen und den Anforderungen der EU Richtlinie entsprechen. Dies ist aktuell der Fall bei der XRechnung oder dem ZUGFeRD-Format.
Das Arbeiten mit der eRechnung kann für Ihr Unternehmen durchaus Vorteile mit sich bringen. Durch die Automatisierung der Prozesse können Sie unter anderem:
- Ihre Buchführung durch effiziente Workflows beschleunigen.
- Kosten durch Prozessoptimierung senken.
- Zeit sparen und Fachkräfte optimal einsetzen.
Weiterführenden Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Thema eRechnung.
Bei Fragen zum Thema eRechnung beraten wir Sie selbstverständlich gerne auch persönlich.